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   BFH, 14.03.1989 - IV R 131/88   

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https://dejure.org/1989,12653
BFH, 14.03.1989 - IV R 131/88 (https://dejure.org/1989,12653)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1989 - IV R 131/88 (https://dejure.org/1989,12653)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1989 - IV R 131/88 (https://dejure.org/1989,12653)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.1976 - VIII R 15/73

    Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb bei

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - IV R 131/88
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Februar 1976 VIII R 15/73 (BFHE 118, 568, BStBl II 1976, 492) ausgeführt, die Kläger hätten die Grabpflege ihren Kunden gegenüber im Rahmen von einheitlichen Werkleistungen erbracht.
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).
  • BFH, 10.05.1990 - IV R 69/89

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels

    Ob dieser Begründung gefolgt werden kann, ist für die Feststellung eines Mangels i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ohne Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238, m. w. N.).
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